Veröffentlichungspflichten Vertrieb
Wir informieren schnell und direkt.
Gesetzliche Grundlagen zum allgemeinen Stromtarif
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV)
- Ergänzende Bedingungen des GVU Stadtwerke Sangerhausen GmbH zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV)
- Technische Anschlussbedingungen (TAB) der Stadtwerke Sangerhausen GmbH
- Konzessionsabgabeverordnung (KAV) vom 09.01.1992 einschließlich aller Änderungen
- Gesetz zur Fortentwicklung der ökologischen Steuerreform vom 23.12.2002
- Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) vom 21.07.2004 einschließlich aller Änderungen
- Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vom 19.03.2002 einschließlich aller Änderungen
In den ausgewiesenen Netto-Arbeitspreisen sind die Stromsteuer von 2,05 ct/kWh sowie die an die Gemeinde abzuführende Konzessionsabgabe enthalten. Die angegebenen Bruttopreise beinhalten die ab 01.01.2007 gültige Umsatzsteuer von 19% und wurden entsprechend gerundet.
„Hinweis gemäß § 2 Abs. 3 Satz 4 StromGVV: Die staatlich veranlassten Preisbestandteile sind auf der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber www.netztransparenz.de veröffentlicht.“
Stromkennzeichnung der Stadtwerke Sangerhausen GmbH.
Mit der Stromkennzeichnung informieren wir unsere Kunden über die Stromherkunft gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Ansprechpartner und Kontaktdaten Vertrieb Strom.
Gemäß GPKE Strom (1.1. Kommunikation) veröffentlicht der Bereich Vertrieb der Stadtwerke Sangerhausen GmbH die entsprechenden Kontaktadressen.
Kontaktdaten
„Gemäß GPKE Strom (1:1 Kommunikation) veröffentlicht der Bereich Vertrieb der Stadtwerke Sangerhausen GmbH die entsprechenden Kontaktadressen sowie erforderliche Bescheinigungen.“
Stromsteuererlaubnisschein
Wiederverkäuferbescheinigung

